Prüfungen sind integrale Bestandteile der Module an der Universität Leipzig. Mit einer bestandenen Prüfung wird der erfolgreiche Abschluss eines Moduls nachgewiesen. Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fachgebiete, das Prüfungsmanagement im Studienbüro sowie der Prüfungsausschuss zuständig.
- Neue Regelung: Nachweis Prüfungsunfähigkeit
Ab 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft. Die bisherigen Formulare zur Krankmeldung verlieren ihre Gültigkeit. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der zentralen Website der Universität.
Für Staatsprüfungen können abweichende Regelungen und Formulare gelten.
Auf dieser Seite erhalten Sie folgende Informationen:
Grundlagen
Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge nebst Anlagen beinhalten die Bestimmungen zu den Fristen, Arten und Bewertungen der Prüfungsleistungen sowie zum Gegenstand der Prüfungen und den Abschlüssen. Bitte informieren Sie sich unbedingt in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges über alle Modalitäten zum Studium und den Prüfungen.
Es wird erwartet, dass Sie selbstständig regelmäßig in Ihrem AlmaWeb-Leistungskonto nach Ihren Prüfungsanmeldungen, Prüfungsergebnissen usw. sehen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt automatisch mit der Einschreibung ins Modul über Tool. Die Form der jeweiligen Modulprüfung ist in der Prüfungsordnung Ihres Studienganges festgeschrieben, Sie finden diese auch in den Modulbeschreibungen. Bei der Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen sind die Mitarbeitenden des Studienbüros der Sportwissenschaftlichen Fakultät Ihre Ansprechpersonen.
Sollten Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können oder wollen, so ist eine fristgerechte Modulabmeldung notwendig!
- Eine bloße Abmeldung von Prüfungen ist nicht möglich. Mit der Einschreibung in die Module sind Sie automatisch für die Prüfungen angemeldet.
- Die Abmeldefristen von Modulen sind in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge unter § 5 ausgewiesen. Sie haben die Möglichkeit sich bis vier Wochen vor Vorlesungsende in AlmaWeb von Modulen abzumelden (oben im Reiter Studium). Sie finden unter dem Reiter Hilfe eine Klickanleitung zur Abmeldung von Modulen.
- Bei einer Modulabmeldung melden Sie sich i.d.R. von dem gesamten betreffenden Modul in AlmaWeb ab. Es ist nicht möglich, sich von von Teilprüfungen eines Moduls abzumelden. Wenn Sie sich also von einem Modul abmelden, melden Sie sich von allen zugehörigen Prüfungsvorleistungen und Prüfungen ab. Achtung! Bereits bestandene Prüfungsvorleistungen entfallen bei einer Abmeldung ebenfalls.
- Wenn Sie sich von einem zweisemestrigen Modul im zweiten Modulsemester abmelden, impliziert dies die Abmeldung von allen enthaltenen Lehrveranstaltungen sowie allen zugehörigen (Modul)Prüfungen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der 1. Modulhälfte ist damit nichtig, bereits erbrachte Leistungen gehen verloren. Studierende, die das wünschen, müssen sich bitte an das Studienbüro wenden.
⇒ Wenn eine Modulabmeldung nicht in Frage kommt, können Sie beim Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Antrag auf Prüfungsverschiebung mit entsprechendem Nachweis an den Prüfungsausschuss stellen. Bei Genehmigung ist die Prüfung zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.
Prüfungsmanagement
Für das Prüfungsmanagement sind die Mitarbeiterinnen im Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät zuständig. Sie beraten zu allen Themen rund um Modulan- und -abmeldungen, Prüfungsterminen sowie der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen. Ebenso sind sie für die Ausstellung von Zeugnissen zuständig.
Bei Fragen zur Durchführung von Prüfungen, zum Beispiel Klausuren, Terminvergabe für mündliche oder praktische Prüfungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Professur bzw. Fachgebiet.
Alle prüfungsrechtlichen Aspekte (Modul-/Prüfungsanmeldungen, Prüfungstermine usw.) werden zu jedem Zeitpunkt in AlmaWeb dargestellt. Individuelle Absprachen mit Lehrkräften sind nicht möglich. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Studienbüro SpoWi.
Die Noten für Prüfungsleistungen werden von den Prüfer:innen nach der Bewertung in AlmaWeb veröffentlicht. Falls Sie Unregelmäßigkeiten feststellen oder Prüfungsergebnisse fehlen sollten, wenden Sie sich direkt an das Studienbüro. Bitte nutzen Sie dafür die telefonische Sprechzeit oder kommen Sie zur Sprechstunde vor Ort. Von Anfragen zum zeitlichen Veröffentlichen der Noten und dem Stand der Bearbeitung von Prüfungen bitten wir abzusehen.
Prüfungen, die von einzelnen Studierenden aus uns nicht bekannten Gründen in der Vergangenheit nicht angetreten wurden und gemäß § 13 Abs. 1 der Prüfungsordnung nicht mit „nicht bestanden“ (Note 5,0) bewertet wurden, erhalten im Leistungskonto in AlmaWeb den Zusatzvermerk „SPOWI: nicht teilgenommen“. In der Regel erfolgt für die betroffenen Studierenden eine automatische Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Im Studienbüro ist seit dem WiSe 2023/24 das Prüfungsmanagement nach einzelnen Studiengängen wie folgt aufgeteilt:
- Frau Mießner-Dornburg für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungsangelegenheiten in den Bachelorstudiengängen und der auslaufenden Prüfungsordnung im Lehramtsstudium (PO 2012 und PO 2020; Studienbeginn vor WS 2022/23)
- Frau Keller für alle Fragen rund um das Prüfungsmanagement in den Masterstudiengängen sowie dem Lehramt mit Kernfach Sport (PO 2022) und den Zertifikatskursen Lehramt und Nachwuchstrainer im Leistungssport
Studierende des
- Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft sowie der
- Lehramtsstudiengänge auf Staatsexamen
müssen als Zugangsvoraussetzung zum Studium einen Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze (oder höher) sowie den Schein „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (ersatzweise Vorlage des Führerscheins) zur Registrierung im Studienbüro vorzeigen. Dies erfolgt in der Regel persönlich zu den Sprechzeiten des Studienbüros mit Vorlage der originalen Nachweise, damit diese hinsichtlich der Echtheit geprüft werden können.
⇒ Falls noch nicht vorhanden, ist das Rettungsschwimmabzeichen neben dem Studium in den dafür zuständigen Ausbildungsstätten abzulegen (z. B. DLRG, DRK, Wasserwacht). Für die Organisation sind die Studierenden selbst verantwortlich!
Die Registrierung im Studienbüro muss spätestens
- bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit bzw.
- der endgültigen Zulassung zum Staatsexamen (gesetzlicher Stichtag 15.05. und 15.11. eines jeden Jahres)
erfolgen. Erbitten Sie daher unbedingt rechtzeitig im Verlauf Ihres Studiums die Eintragung des Rettungsschwimmabzeichens und der lebensrettenden Sofortmaßnahmen in AlmaWeb beim Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Modulprüfung teilnehmen können, müssen Sie dies zwingend per FORMULAR ZUR BESCHEINIGUNG DER PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT (kurz PU) anzeigen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend!
Das PU-Formular mit beiden vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen muss unverzüglich, d. h. spätestens am vierten Werktag nach dem Arztbesuch als Orginaldokument im Studienbüro vorliegen (Es gilt der Eingangstempel bzw. der Zugang!) Ist ein betreuungsbedürftiges Kind erkrankt, sind für ein Versäumnis oder einen Rücktritt von der Prüfung die Bescheinigung des Kinderarztes oder der Kinderärztin und die Studentische Erklärung einzureichen.
Detaillierte Hinweise zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit finden Sie auf der zentralen Website der Universtät Leipzig.
Eine form- und fristgerecht im Studienbüro eingegangene PU wird i. d. R. anerkannt und in AlmaWeb an der Modulprüfung als anerkannter Grund (für die Nichtteilnahme) verbucht.
- Sollten Sie für eine Modulprüfung anerkannt prüfungsunfähig sein, gilt für Sie der nächste Prüfungstermin dieses Moduls. Die Anmeldung dazu erfolgt automatisch durch das Studienbüro.
- Eine erneute Einschreibung in die Lehrveranstaltungen des betreffenden Moduls ist nicht möglich. Ggf. gestatten Ihnen die Lehrkräften ein Teilnahme zu Wiederholungszwecken, ein Anspruch auf wiederholte Teilnahme besteht allerdings nicht.
- Sollten Sie die Prüfung trotz anerkannter Prüfungsunfähigkeit antreten, verliert die ärztliche Erklärung ihre befreiende Wirkung und die Prüfung gilt als angetreten und wird bewertet.
⇒ Bei einer länger andauernden Prüfungsunfähigkeit kann in Einzelfällen (vor allem im Hinblick auf das Studien-Ende) beim Prüfungsausschuss mit einem entsprechenden medizinischen Gutachten eine Prüfungsersatzleistung beantragt werden.
Wiederholte Prüfungsunfähigkeit Der Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 für alle Studierenden im Studienfach Sport beschlossen: Ab der dritten Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung in einem Modul muss die notwendige Erklärung der Prüfungsunfähigkeit zusätzlich amtsärztlich bestätigt werden. |
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In begründeten Einzelfällen kann eine Prüfungsverschiebung genehmigt werden. Dies ist per Antrag an den Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät möglich.
Begründete Einzelfälle liegen zum Beispiele aufgrund von Auslandssemestern, Verlängerungen von Praktikumszeiträumen, gleichen Prüfungsterminen/-zeiten in Doppelstudiengängen bzw. bei zwei Fächern im Lehramtsstudium (mehrere Prüfungen an einem Tag sind dabei zumutbar und stellen keinen begründeten Einzelfall dar) oder bei der Teilnahme an Exkursionen bzw. Outdoorprüfungsleistungen (Skilager).
Achtung: Es muss die Prüfung, die ggf. nicht eine Wiederholungsprüfung darstellt, verschoben werden. Wiederholungsprüfungen werden nicht als Prüfungsverschiebung genehmigt und sind anzutreten.
Informationen über nicht bestandene Modulprüfungen (entweder aufgrund nicht ausreichender Leistung oder wegen Nichtantritts ohne Nachweis eines triftigen Grundes) erfolgen über die Buchung der nicht bestandenen Leistung im AlmaWeb-Konto der Studierenden. Bei Erstprüfungen erhalten Sie in der Regel keine weitere gesonderte Information über das Nichtbestehen.
Nach Nichtbestehen des ersten Prüfungsversuchs haben Sie ein Jahr Zeit, um die 1. Wiederholungsprüfung (= umgangssprachlich Zweitversuch) anzutreten. Wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres zur 1. Wiederholungsprüfung antreten, wird Ihnen die 1. Wiederholungsprüfung ebenfalls als nicht bestanden vermerkt. Bei Modulprüfungen, die laut Prüfungsordnung aus mehreren separaten Prüfungsleistungen besteht, darf nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden, sofern die Teilprüfung in der Bildung der Gesamtnote nicht ausgeglichen und damit die gesamte Modulnote nicht bestanden wurde.
Die Anmeldung zur Prüfungswiederholung erfolgt in der Regel automatisch durch das Studienbüro in AlmaWeb. Dort ist ersichtlich, dass Sie zum direkt folgenden Prüfungstermin angemeldet sind (oftmals wird ein Prüfung erst nach einem Jahr wieder angeboten). Sollte eine Prüfung jedes Semester angeboten werden, können Sie entscheiden, ob Sie zum ersten möglichen Termin nach einem Semester oder erst nach einem Jahr zur 1. Wiederholungsprüfung antreten.
⇒ Achtung: Die automatische Prüfungsanmeldung gilt nur für die SpoWi-Module (08-xxx). Sportmanagement-Studierende müssen sich über die Wiederholung der WiFa-Module extra informieren. Auch für Lehramtsstudierende können in den BiWi-Modulen und Modulen des zweites Faches andere Formalitäten gelten.
Falls Sie feststellen, dass die automatische Anmeldung einer Wiederholungsprüfung in einem SpoWi-Modul nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte umgehend an das Studienbüro SpoWi.
Sollten Sie eine Prüfungsleistung auch in der 1. Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, ist eine 2. Wiederholungsprüfung (= umgangssprachlich Drittversuch) zum direkt nachfolgenden Prüfungstermin anzutreten.
Dazu ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig:
- Spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen (per E-Mail an das Studienbüro möglich).
- Nach der Bestätigung der Prüfungsanmeldung durch das Studienbüro müssen Sie sich direkt mit den Prüfer:innen in Verbindung setzen und diese über Ihre Prüfungsteilnahme informieren.
Achtung! Wird kein entsprechender Antrag von Ihnen gestellt bzw. wird der Antrag vom Prüfungsausschuss abgelehnt, gilt eine Modulprüfung im Pflichtbereich als endgültig nicht bestanden. In diesem Fall droht die Exmatrikulation aus dem Studiengang bzw. Kernfach (Lehramt) an der Universität Leipzig von Amts wegen (§ 22 Abs. 7 SächsHSG vom 31.05.2023).
Die detaillierten Informationen zu Ihrem Fall erhalten Sie in einem schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses.
Studierende in den Studiengängen Sportmanagement (B.Sc. und M.Sc.) müssen sich für Wiederholungsprüfungen der wirtschaftswissenschaftlichen Module (02-xxx und 07-xxx) eigenständig innerhalb einer bestimmten vierwöchigen Frist (ab 12 Wochen vor Vorlesungsende bis 8 Wochen vor Vorlesungsende) in AlmaWeb anmelden.
Alle Informationen zu den Wiederholungsprüfungen in den Modulen der WiFa finden Sie hier (unter den Punkten "Wie ist die An-/Abmeldung des Zweit-/Wiederholungsversuchs der Prüfung möglich?" und "Wie ist die Anmeldung eines Drittversuchs der Prüfung möglich?").
Für alle weiteren Informationen zu WiFa-Modulen müssen Sie sich an das Studienbüro WiFa wenden.
Studierende haben die Möglichkeit, Ihre schriftliche Prüfungsleistung innerhalb eines Jahres einzusehen. Bitte füllen Sie dazu den
aus und senden Sie ihn an das Studienbüro. Mit dem genehmigten Antrag können Sie beim zuständigen Fachgebiet einen Termin für die Einsichtnahme vereinbaren.
Bewerbung höheres Fachsemester - Anerkennung von Prüfungsleistungen
Lesen Sie auf der Seite Bewerbung höheres Fachsemester alle Informationen zu den Bewerbungsmöglichkeiten ins höhere Fachsemester (ab 3. FS) sowie zu den Regularien der Anerkennung von bereits erbrachten Prüfungsleistungen an der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
Abschlussarbeiten
Lesen Sie auf der Seite zum Thema Abschlussarbeiten alle Informationen zu den Anmeldevoraussetzungen, der Bearbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie zu den Abgabemodalitäten an der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
Prüfungsausschuss
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist dafür zuständig, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen aller Studiengänge und -angebote der Sportwissenschaftlichen Fakultät zu achten und diese durchzusetzen. Der Prüfungsausschuss hat, anders als das Prüfungsmanagement, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Der Ausschuss entscheidet beispielsweise über:
- Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen (siehe Prüfungsunfähigkeit und Krankheitsfall)
- Antrag auf Prüfungsverschiebung
- Widerspruch gegen nicht bestandene Prüfungen
- Genehmigung eines Teilzeitstudiums
- Genehmigung eines Nachteilsausgleichs
Anträge an den Prüfungsausschuss
Wir weisen Sie darauf hin, dass alle den Prüfungsausschuss betreffenden Anträge, Widersprüche, Stellungnahmen und Ähnliches in schriftlicher Form unter Angabe von Namen und Matrikelnummer entweder in Schriftform unterschrieben und mit Datum versehen im Studienbüro einzureichen (bzw. in den Hausbriefkasten einzuwerfen) oder als Mailanhang mit Unterschrift direkt an die Vorsitzende Prof. Dr. Juliane Heydenreich zu senden sind.
Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihre universitäre E-Mail-Adresse (studserv-Adresse). Anhänge von externen Mailadressen werden nicht geöffnet.