Prüfungen sind integrale Bestandteile der Module an der Universität Leipzig. Mit einer bestandenen Prüfung wird die erfolgreiche Teilnahme am Modul nachgewiesen. Erst dann gilt das Modul als erfolgreich abgeschlossen. Für die Prüfungsorganisation und die Einhaltung der Prüfungsordnung sind die einzelnen Fächer sowie das Prüfungsmanagement im Studienbüro zuständig.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Leuchtende Glühbirne
Foto: Colourbox

Dokumente

zurückdrehen

Wer ist zu informieren?

Die Prüfungsunfähigkeits-bescheinigung muss umgehend (innerhalb von 3 Tagen) an das Studienbüro der Fakultät übermittelt werden. Nachrichtlich informieren Sie bitte die zuständigen Lehrkräfte der betroffenen Prüfung(en).

 

Mit der Moduleinschreibung sind Sie automatisch für die Prüfungen angemeldet! 

 

Um an einer Prüfung nicht teilzunehmen, müssen Sie sich von dem gesamten Modul in AlmaWeb abmelden und das Modul zu einem späteren Zeitpunkt im Studium noch einmal belegen. Die Modulabmeldung ist bis vier Wochen vor Vorlesungsende möglich.

 

Ein Prüfungsrücktritt ist bei Prüfungsunfähigkeit durch eine ärztliche Bestätigung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung möglich. Die Prüfung ist in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin nachzuholen, eine Modulwiederholung ist nicht möglich. Zum Nachholtermin der Prüfung werden Sie automatisch angemeldet.

Grundlage

Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge beinhalten die Bestimmungen zu den Fristen, Arten und Bewertungen der Prüfungsleistungen sowie Gegenstand der Prüfungen und Abschlüsse.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt automatisch mit der Einschreibung ins Modul über Tool. Die Form der jeweiligen Modulprüfung ist in den Prüfungsordnungen der Studiengänge festgeschrieben. Sie finden die Prüfungsform des einzelnen Moduls auch in den Modulbeschreibungen. Bei der Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen sind die Mitarbeitenden des Studienbüros der Sportwissenschaftlichen Fakultät Ihre Ansprechpersonen.

Sollten Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können oder wollen, so ist eine fristgerechte Modulabmeldung notwendig!

  • Eine Abmeldung von Prüfungen ist nicht möglich. Mit der Einschreibung in die Module sind Sie automatisch für die Prüfungen angemeldet.
  • Die Abmeldefristen von Modulen sind in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge unter § 5 ausgewiesen. Sie haben die Möglichkeit sich bis vier Wochen vor Vorlesungsende in AlmaWeb von Modulen abzumelden (im obenstehenden Reiter Lehre). Sie finden unter dem Reiter Hilfe eine Klickanleitung für das "Abmelden von Modulen"
  • Bei der Modulabmeldung müssen Sie sich von dem gesamten betreffenden Modul in AlmaWeb abmelden.
  • Sie können sich nicht von Teilprüfungen eines Moduls abmelden. Das heißt, wenn sie sich von dem Modul abmelden, melden sie sich von allen beeinhalteten Prüfungen und Prüfungsvorleistungen ebenfalls ab. Bereits bestandene Prüfungsvorleistungen entfallen bei einer Abmeldung ebenfalls.
  • Bei einer Prüfungsunfähigkeit, zum Beispiel bei Krankheit, ist ein Prüfungsrücktritt nur durch eine ärztliche Bestätigung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung möglich. Bei sonstigen triftigen Gründen ist ein Antrag mit dem Nachweis der Gründe an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Prüfung ist in diesen Fällen zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Zugangsvoraussetzung zum Studium ist, dass Studierende des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft sowie der Lehramtsstudiengänge auf Staatsexamen den Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze (oder höher) sowie den Schein „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (ersatzweise Vorlage des Führerscheins) zur Registrierung im Studienbüro vorzeigen müssen. Sie können dies auch als Scan per E-Mail an uns senden. Studierende im Bachelorstudiengang Sportmanagement haben diese Zugangsvoraussetzung nicht enthalten.

Alle Studierenden sind während des Studiums aufgeforderte, die Eintragung des Rettungsschwimmabzeichen in AlmaWeb beim Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät zu erbitten. Dies muss spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. zum Staatsexamen erfolgen.

Das Rettungsschwimmabzeichen ist neben dem Studium abzulegen; in den dafür zuständigen Ausbildungsstätten. Für die Organisation sind die Studierenden selbst verantwortlich.

Prüfungsmanagement

Für das Prüfungsmanagement sind die Mitarbeiterinnen im Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät zuständig. Sie beraten zu allen Themen rund um Modulan- und -abmeldungen, Prüfungsterminen sowie der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen. Ebenso sind sie für die Ausstellung von Zeugnissen zuständig.

Die Noten der Prüfungsleistungen werden von den Prüferinnen und Prüfern nach der Korrektur und Bewertung in AlmaWeb veröffentlicht. Falls Sie Unregelmäßigkeiten feststellen oder Prüfungsergebnisse fehlen, wenden Sie sich direkt an das Studienbüro.

Im Studienbüro sind die einzelnen Studiengänge wie folgt aufgeteilt:

  • Frau Mießner-Dornburg für alle Angelegenheiten rund um die Prüfungsangelegenheiten in den Bachelorstudiengängen und der auslaufenden Prüfungsordnung im Lehramtsstudium (Studienbeginn vor WS 2022/23)
  • Frau Keller für alle Fragen rund um das Prüfungsmanagement in den Masterstudiengängen sowie dem Lehramt mit Kernfach Sport (ab dem WS 2022/23)

Bitte nutzen Sie die telefonische Sprechzeit (Dienstag, 9 - 12 Uhr) oder kommen Sie zur persönlichen Sprechstunde (Donnerstag, 9 - 12 Uhr). 

Von Anfragen per E-Mail, auch zum zeitlichen Veröffentlichen der Noten und dem Stand der Bearbeitung / Korrektur von Prüfungen bitten wir abzusehen.

Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Modulprüfung (sportpraktischen Prüfung, Klausur, mündlichen Prüfung, Projektarbeit oder anderen Prüfungsleistungen) teilnehmen können, muss eine ärztliche Bestätigung die gesundheitliche Beeinträchtigung und die sich daraus ergebende Prüfungsunfähigkeit angeben. Für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit müssen Sie zwingend dieses FORMULAR nutzen. Die Angabe der gesundheitlichen Beeinträchtigung (zum Beispiel Hinweis auf Schmerzen) und die sich daraus ergebende Behinderung in der Prüfung (zum Beispiel Störung der Konzentrationsfähigkeit) muss dabei vom Arzt angegeben werden. Eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Zettel") ist nicht ausreichend und auch nicht erforderlich. 

Die ärztliche Bestätigung mittels des Formulars muss unverzüglich nach Erkrankungsbeginn (spätestens am dritten Werktag) im Studienbüro eingereicht werden. Zudem darf die ärztliche Bescheinigung in der Regel nicht später als am Prüfungstag bzw. Abgabetermin einer Prüfungsleistung ausgestellt werden.

Die Entscheidung, ob eine rechtlich relevante Prüfungsunfähigkeit vorliegt, wird vom Prüfungsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnissen getroffen. Die ärztliche Bescheinigung hat dabei die Funktion, die relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen der zu prüfenden Person sachverständig zu beschreiben und anzugeben, welche Auswirkungen sich daraus für das Leistungsvermögen in einer konkreten Prüfung ergeben. Die alleine Feststellung einer Ärztin/eines Arztes, dass eine zu prüfende Person prüfungsunfähig ist, ist nicht ausreichend (§ 34 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz).

Im Fall einer gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt ein Prüfungsrücktritt vor. Die Prüfung ist in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin nachzuholen, eine Modulwiederholung ist nicht möglich. Zum Nachholtermin der Prüfung werden Sie automatisch angemeldet.

Bitte lesen Sie dazu auch unbedingt die Prüfungsordnung Ihres Studienganges.

Sollten Sie eine Prüfung trotz Vorlage des Formulars zur Prüfungsunfähigkeit angetreten haben, verliert die ärztliche Bescheinigung ihre befreiende Wirkung und die Prüfung gilt als angetreten und wird bewertet.

Sollten Sie zu einer Prüfung nicht antreten, d.h. ohne den Nachweis einer Prüfungsunfähigkeit oder eines genehmigten Antrag auf Prüfungsrücktritt durch den Prüfungsausschusses nicht an der Prüfung teilnehmen, wird diese Prüfung mit der Note 5,0 = nicht bestanden bewertet.

Unter dem Reiter "Prüfung nicht bestanden" können Sie sich über das weitere Vorgehen bei nicht bestandenen Modulprüfungen informieren.

Sollten Sie eine Modulprüfung im ersten Versuch nicht bestanden haben (Note 5,0 als Modulprüfung), haben Sie ein Jahr nach Nichtbestehen der ersten Prüfung Zeit, um die 1. Wiederholungsprüfung (= umgangssprachlich Zweitversuch) anzutreten. 

Die Anmeldung zur Prüfungswiederholung muss durch Sie als Studierende selbstständig per E-Mail an das Studienbüro erfolgen. Sie werden nicht automatisch vom Studienbüro zur 1. Wiederholungsprüfung angemeldet. Wenn Sie nicht innerhalb dieses Jahres zur 1. Wiederholungsprüfung antreten, wird Ihnen die 1. Wiederholungsprüfung als nicht bestanden vermerkt. 

Sollte eine Prüfung jedes Semesters (und damit zweimal im Jahr) angeboten werden, können Sie entscheiden, ob Sie zum ersten möglichen Termin nach einem Semester antreten oder erst nach einem Jahr zum zweiten Termin.

Wenn Sie sich für die 2. Wiederholungsprüfung (= Drittversuch) einer Modulprüfung anmelden möchten, dann sind für diese Prüfungsanmeldung zwei Schritte erforderlich:

  • Es ist rechtzeitig ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und persönlich zu den Sprechzeiten im Studienbüro einzureichen, um mit der Antragstellung und -genehmigung ggf. eine Studienberatung zu verbinden (dies gilt für alle Studierenden). Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag nicht!
  • Sie müssen den genehmigten Antrag bis spätestens eine Woche vor der Prüfung im Prüfungsamt abholen, damit Sie ihn zum Prüfungsantritt vorzeigen können. 

Studierende haben die Möglichkeit eine Prüfung innerhalb eines Jahres einzusehen. Bitte füllen Sie dazu den

Antrag "Einsichtnahme"
PDF 17 KB

aus und senden Sie ihn an das Studienbüro.

Lesen Sie auf der Seite der Abschlussarbeiten alle Informationen zu den Anmeldevoraussetzungen, der Bearbeitung von Bachelor- und Masterarbeiten sowie zu den Abgabemodalitäten.

Anerkennung von Prüfungsleistungen - Studiengangswechsel / Bewerbung höheres Fachsemester

Im Falle eines Studiengangwechsels (z.B. Lehramt Oberschule zu Lehramt Gymnasium oder Bachelor Sportwissenschaft zu Lehramt) oder im Falle eines Hochschulwechsels von einer anderen Universität nach Leipzig können bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Damit einhergehend kann die Einstufung in ein höheres Fachsemester (ab 3. Fachsemester) erfolgen. 

Das Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist zweistufig:

  • Schritt 1 - Anrechnungsbescheid (vor Bewerbung)
  • Schritt 2 - Modulanerkennung (nach Zulassung)

Auch im Falle eines Auslandssemesters können Module auf das Studium angerechnet werden.

1. Schritt - Anrechnungsbescheid (vor Bewerbung)

Wir bescheinigen Ihnen im unteren Teil die Einstufung entsprechend Ihrer bereits bestandenen Studienleistungen ggf. in ein höheres Fachsemester für das angestrebte Studium. Sie erhalten den Bescheid anschließend von uns unterschrieben per E-Mail zurück und können ihn mit Ihrer Bewerbung über AlmaWeb einreichen. Die Bewerbung wird anschließend durch das Studierendensekretariat der Uni Leipzig bearbeitet.

2. Schritt - Modulanerkennung (nach Zulassung)

Bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Uni Leipzig erfolgt eine Anerkennung der Modulnoten auf Antrag beim Studienbüro. Nach der Zulassung (durch das Studierendensekretariat der Uni Leipzig) beantragen Sie die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen wie folgt:

  • Bei Modulen, die an unserer Fakultät abgeschlossen wurden und die unter derselben Modulnummer für einen anderen/weiteren Studiengang anerkannt werden sollen, ist der Antrag formlos beim Studienbüro einzureichen.
  • Listen Sie dabei alle Module auf, die Sie von einem in den anderen Studiengang transferieren lassen wollen.
  • Es werden nur Einsendung von Ihrem Unimail-Account bearbeitet.

2. Schritt - Modulanerkennung (nach Zulassung)

Bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Uni Leipzig erfolgt eine Anerkennung der Modulnoten auf Antrag beim Studienbüro. Nach der Zulassung (durch das Studierendensekretariat der Uni Leipzig) beantragen Sie die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen wie folgt:

  • Bei Modulen, die an unserer Fakultät abgeschlossen wurden und die unter einer anderen Modulnummer für einen neugewählten Studiengang anerkannt werden sollen, verwenden Sie für Ihren Antrag bitte das Formular Antrag auf Anerkennung Studienleistungen und wenden Sie sich damit an die zuständigen Modulverantwortlichen bzw. Lehrkräfte. 
  • Studierende im Lehramtsstudium (alle Schulformen) wenden Sie sich an Herrn Dr. Petzold.
  • Anschließend reichen Sie das unterzeichnete Formular im Studienbüro ein.
  • Nutzen Sie dafür den Briefkasten neben der Tür des Studienbüro oder senden Sie das Formular per E-Mail von Ihrem studentischen Uni-Account zu.

Das Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren ist zweistufig. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Schritt - Anrechnungsbescheid (vor Bewerbung)

Für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester benötigen Sie eine Anrechnung Ihrer bisherigen Studiensemester.

  • Für die Anrechnung nutzen Sie bitte den Antrag auf Anrechnungsbescheid der Universität Leipzig,
  • füllen Sie diesen im oberen Teil aus und
  • senden Sie den Antrag mit allen weiteren aussagekräftigen Dokumente und Nachweise Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen (wie zum Beispiel Transcript of Records, Modulbeschreibungen) in Kopie an das Studienbüro.

Wir bescheinigen Ihnen im unteren Teil die Einstufung entsprechend Ihrer bereits bestandenen Studienleistungen ggf. in ein höheres Fachsemester für das angestrebte Studium. Sie erhalten den Bescheid anschließend von uns unterschrieben per E-Mail zurück und können ihn mit Ihrer Bewerbung über AlmaWeb einreichen. Die Bewerbung wird anschließend durch das Studierendensekretariat der Uni Leipzig bearbeitet.

2. Schritt - Modulanerkennung (nach Zulassung)

Nach der Zulassung (durch das Studierendensekretariat der Uni Leipzig) beantragen Sie die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen für das begonnene Studium in Leipzig.

  • Bachelorstudierende vereinbaren dazu einen Termin mit den zuständigen Modulverantwortlichen bzw. der Lehrkräfte, 
  • Studierende im Lehramtsstudium (alle Schulformen) wenden Sie sich an Herrn Dr. Petzold
  • und erbitten Sie die Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen in die Module des entsprechenden Studiengangs an der Sportwissenschaftlichen Fakultät durch das Formular Antrag auf Anerkennung Studienleistungen.
  • Anschließend erfolgt die Anerkennung und Notenverbuchung durch die Mitarbeiterinnen im Studienbüro. Reichen Sie dazu das bestätige Formular der Anerkennung beim Studienbüro ein.

Module, welche Sie im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht haben, können Sie sich in der Regel auch für Ihr Studium bei uns anrechnen lassen. Am einfachsten ist dies möglich, wenn Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Ihrer Erasmus-Koordination besprechen, welche Leistungen Sie sich anrechnen lassen können. (Achtung: Es sind nur inhaltsgleiche Module im Ganzen anrechenbar. Modulteile bzw. einzelne Lehrveranstaltungen können nicht angerechnet werden.)

Für die eigentliche Anrechnung nach Ihrem Auslandsaufenthalt wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson an Ihrem Institut oder Ihre Erasmus-Koordination.

Nach dem Auslandsaufenthalt beantragen Sie die Anerkennung der Studienleistungen:

  • Bachelorstudierende vereinbaren dazu einen Termin mit den zuständigen Modulverantwortlichen bzw. der Lehrkräfte, 
  • Studierende im Lehramtsstudium (alle Schulformen) wenden Sie sich an Herrn Dr. Petzold
  • und erbitten Sie die Anerkennung Ihrer erbrachten Leistungen in die Module des entsprechenden Studiengangs an der Sportwissenschaftlichen Fakultät durch das Formular Antrag auf Anerkennung Studienleistungen.
  • Anschließend erfolgt die Anerkennung und Notenverbuchung durch die Mitarbeiterinnen im Studienbüro. Reichen Sie dazu das bestätige Formular der Anerkennung beim Studienbüro ein.

Prüfungsausschuss

Im Prüfungsausschuss wird darauf geachtet, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen aller Studiengänge und -angebote der Sportwissenschaftlichen Fakultät eingehalten werden. 

Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnungen zu achten und diese durchzusetzen. Der Prüfungsausschuss hat, anders als das Prüfungsmanagement, keine beratende Funktion, sondern eine Entscheidungsfunktion inne. Der Ausschuss entscheiden beispielsweise über:

  • Anrechnung von Leistungen aus einem früheren Studium
  • Genehmigung eines Teilzeitstudiums
  • Widerspruch gegen eine endgültig nicht bestandene Prüfung
  • Genehmigung Nachteilsausgleich

Anfragen und Anträge richten Sie bitte per Email an die Vorsitzende Dr. Margot Niessen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass alle den Prüfungsausschuss betreffenden

  • Anträge,
  • Widersprüche,
  • Stellungnahmen und Ähnliches

in schriftlicher Form unter Angabe von Namen und Matrikelnummer entweder in Schriftform unterschrieben und mit Datum versehen im Studienbüro einzureichen (bzw. in den Hausbriefkasten einzuwerfen) oder als Mailanhang mit Unterschrift an den Prüfungsausschuss zu senden sind.

Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihre universitäre E-Mail-Adresse (studserv-Adresse). Anhänge von externen Mailadressen werden nicht geöffnet.

Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG

Das Amt für Ausbildungsförderung führt in der Regel nach dem 4. Semester eine Kontrolle der Studienleistungen durch. Studierende, die ab dem 5. Fachsemester BAföG erhalten wollen, müssen einen Leistungs- bzw. Eignungsnachweis (Formblatt 5) beim BAföG-Amt einreichen.

Leistungsnachweise nach § 48 BAföG können positiv ausgestellt werden können, wenn

  • Studierende in den Bachelorstudiengängen bei geregeltem Studienverlauf in der Regel 30 Leistungspunkte pro Semester absolviert haben,
  • Studierende in den Lehramtsstudiengängen in der Regel 10 Leistungspunkte im Fach Sport studiert haben (bei Lehramtsstudierenden, die beide Fächer im gleichen Fachsemester studieren, werden die Leistungsnachweis nach § 48 BAföG über das Studienbüro der Erziehungswissenschaflichen Fakultät ausgestellt)

Bitte senden Sie das im oberen Teil vorausgefüllte Formblatt 5 des BAföG-Antrag per E-Mail an das Studienbüro. Wir bescheinigen Ihnen bei einem ordnungsgemäßen Studienverlauf im unteren Teil des Formblatts den positiven Leistungsnachweis und senden das Dokument mit Unterschrift und Stempel wieder an Sie zurück. 

Beachten Sie bitte, dass Sie alle Fragen zum BAföG, der Beantragung und des Leistungserhalts direkt über das Studentenwerk - Amt für Ausbildungsförderung klären müssen.

Das könnte Sie auch interessieren

Moduleinschreibung

mehr erfahren

Studiendokumente

mehr erfahren

Studienbüro

mehr erfahren

Prüfungsangelegenheiten Uni Leipzig

mehr erfahren