Prüfungen sind integrale Bestandteile der Module an der Universität Leipzig. Mit einer bestandenen Prüfung wird die erfolgreiche Teilnahme am Modul nachgewiesen. Erst dann gilt das Modul als erfolgreich abgeschlossen.

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Wir weisen Sie darauf hin, dass alle den PRÜFUNGSAUSSCHUSS betreffenden

  • Anträge,
  • Widersprüche,
  • Stellungnahmen und Ähnliches

in schriftlicher Form unter Angabe von Namen und Matrikelnummer entweder in Schriftform unterschrieben und mit Datum versehen im STUDIENBÜRO einzureichen (bzw. in den Hausbriefkasten einzuwerfen) oder als Mailanhang mit Unterschrift an den Prüfungsausschuss zu senden sind.

Bitte verwenden Sie ausschließlich Ihre studserv-Mail-Adresse. (Anhänge von externen Mailadressen werden nicht geöffnet.)

Dokumente

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Wer ist zu informieren?

Die Prüfungsunfähigkeits-bescheinigung muss umgehend (innerhalb von 3 Tagen) an das Studienbüro der Fakultät übermittelt werden. Nachrichtlich informieren Sie bitte die zuständigen Lehrkräfte der betroffenen Prüfung(en).

 

Regelungen

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Einschreibung ins Modul über Tool. Die Form der jeweiligen Modulprüfung ist in den Prüfungsordnungen der Studiengänge manifestiert. Sie finden die Prüfungsform des einzelnen Moduls auch in den Modulbeschreibungen. Bei der Verwaltung Ihrer Prüfungsleistungen sind die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes Ihre erste Ansprechperson.

Die Abmeldefristen von Prüfungen sind in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge unter §5 ausgewiesen. Sie haben die Möglichkeit sich bis vier Wochen vor Vorlesungsende von Ihren Modulen in Tool (im Bereich Beleginfo) abzumelden. Diese Abmelderegelung gilt ausschließlich für erstmalig angemeldete Module. Belegen Sie im Einzelfall ein Modul bzw. eine Lehrveranstaltung wiederholt, so ist die Abmeldefrist bereits verstrichen.

Um sich von einer Prüfung abzumelden, müssen Sie sich von dem gesamten betreffenden Modul in Tool abmelden. Sie können sich nicht von Teilprüfungen eines Moduls abmelden. Das heißt, wenn sie sich von dem Modul abmelden, melden sie sich von allen beeinhalteten Prüfungen und Prüfungsvorleistungen ebenfalls ab. Bereits bestandene Prüfungsvorleistungen entfallen bei einer Abmeldung ebenfalls. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Informationen zu Prüfungsangelegenheiten

Die Noten der Prüfungsleistungen werden von den Prüfern und Prüferinnen nach der Korrektur und Bewertung in AlmaWeb veröffentlicht.  Falls Sie Unregelmäßigkeiten feststellen oder Ihr Prüfungsergebnis fehlt, wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt. Von Anfragen zu dem Eingang der Noten und dem Stand der Bearbeitung bitten wir abzusehen.

Sollten Sie Ihre Erstprüfung nicht bestanden haben, werden Sie automatisch vom Prüfungsamt zum Zweitversuch (=1. Wiederholungspürfung) angemeldet. Sie haben ein Jahr nach Nichtbestehen Ihrer ersten Prüfung Zeit, die 1. Wiederholungsprüfung zu schreiben. Sollte die Prüfung zweimal im Jahr angeboten werden, können Sie zum ersten möglichen Termin antreten, ein Antreten zum zweiten Termin innerhalb dieses Jahres ist allerdings auch möglich. Sie werden dann automatisch zu dem späteren Termin der Wiederholungsprüfung angemeldet, sollten Sie zum früheren Termin nicht angetreten sein. Wenn Sie nicht innerhalb dieses Jahres zur 1. Wiederholungsprüfung antreten, wird Ihnen die 1. Wiederholungsprüfung als nicht bestanden vermerkt. 

Achtung: Es gelten abweichende Regelungen für Prüfungen, welche an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden. Informieren Sie sich bitte hierzu auf der Website der Fakultät.

Wenn Sie sich für den Drittversuch (= 2. Wiederholungsprüfung) in einer der Bachelor- oder Masterprüfungen an anmelden möchten, dann sind für die Prüfungsanmeldung zwei Schritte erforderlich:

  • Es ist rechtzeitig ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und persönlich zu den Sprechzeiten im Studienbüro/Prüfungsmanagement einzureichen, um mit der Antragstellung und -genehmigung ggf. eine Studienberatung zu verbinden (dies gilt für alle Studierenden). Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag nicht!
  • Sie müssen den Antrag bis spätestens eine Woche vor der Prüfung im Prüfungsamt abholen, damit Sie ihn zum Prüfungsantritt vorzeigen können. 

Sollten Sie prüfungsunfähig sein, muss ein ärztliches Attest die gesundheitliche Beeinträchtigung und die daraus ergebende Behinderung in der Prüfung angeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Zettel") reicht nicht aus. Bitte lesen Sie hierzu die Prüfungsordnung Ihres Studienganges und nutzen Sie das zur Verfügung gestellte FORMULAR.

Bei einem Studiengangwechsel erfolgt eine Anerkennung der Noten nur auf Antrag beim Studienbüro.

  • Bei Modulen, die an unserer Fakultät abgeschlossen wurden, und die unter derselben Modulnummer für einen anderen/weiteren Studiengang anerkannt werden sollen, ist der Antrag formlos beim Studienbüro einzureichen (dies ist auch per Mail von Ihrem Unimail-Account möglich).
  • Bei Modulen, die an anderen Hochschulen abgeschlossen wurden und an unserer Fakultät anerkannt werden sollen, oder
  • Bei Modulen, die an unserer Fakultät abgeschlossen wurden und unter einer anderen Modulnummer für einen anderen Studiengang anerkannt werden sollen, verwenden Sie für Ihren Antrag bitte das entsprechende FORMULAR von unserer Homepage und wenden Sie sich zunächst an die zuständigen Modulverantwortlichen bzw. Lehrkräfte. Anschließend reichen Sie das unterzeichnete Formular im Studienbüro ein. 

Zugangsvoraussetzung zum Studium ist, dass Studierende des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft sowie der Lehramtsstudiengänge auf Staatsexamen den Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze (oder höher) sowie den Schein „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (ersatzweise Vorlage des Führerscheins) zur Registrierung im Studienbüro im Original vorlegen müssen.

Das heißt, wenn Sie diese Nachweise zu Beginn Ihres Studiums noch nicht im Original im Studienbüro vorgelegt haben, befinden Sie sich bereits in der Nachfrist und müssen dies spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. zum Staatsexamen erledigen.

Das Rettungsschwimmabzeichen ist neben dem Studium abzulegen; in den dafür zuständigen Ausbildungsstätten. Für die Organisation sind die Studierenden selbst verantwortlich.

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