Sich zu verletzen, ist immer sehr ärgerlich. Gerade aber im Zusammenhang mit einem Sportstudium kann es zu größeren Auswirkungen kommen. Sollte im Studienverlauf ein Unfall passieren oder eine längerfristige Verletzung vorliegen, erhalten Sie hier wichtige Informationen.

Unfall im Zusammenhang mit dem Sport-Studium

Haben Sie sich in einer Lehrveranstaltung oder auf dem unmittelbaren Weg zur Uni bzw. von der Uni nach Hause derartig verletzt, dass Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten? Dann ist dies per Unfallanzeige bei der Unfallkasse Sachsen zu melden, denn alle immatrikulierten Studierenden der Universität Leipzig sind dort versichert.

Vorgehensweise:

  • Ein (Sport)Unfall ist unverzüglich der Lehrkraft und dem Sekretariat der zugehörigen Professur zu melden.
  • Unabhängig von der unverzüglichen Meldung ist der Unfall schriftlich anzuzeigen. Dazu füllen Sie das Formular Unfallanzeige ab Punkt 5 aus. Der ärztliche Brief (Durchgangsärzte) muss der Unfallanzeige als Kopie beigelegt werden.
  • Das Formular muss in jedem Fall im Original im Sekretariat der Professur bzw. der Lehrkräfte, bei welchen sich der Unfall ereignet hat, eingereicht werden. Bei Wegeunfällen ist es an das Studienbüro zu übermitteln. Von dort aus erfolgen die weiteren Schritte, inklusive Weiterleitung an die zuständigen Stellen.

Detaillierte Informationen befinden sich auf dem Beiblatt des Formulars.

 

Einfluss auf das Sport-Studium

Prüfungen, die aufgrund von akuten Verletzungen nicht angetreten werden können, müssen dem Studienbüro umgehend per Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gemeldet werden. Vor allem in den sportpraktischen Modulen kann es durch Verletzungen zur Verschiebung von Prüfungsvorleistungen oder Prüfungsterminen kommen. Dies muss auch immer mit den Modulverantwortlichen bzw. Lehrkräften besprochen werden.

Sollte der Studienverlauf durch eine längerfristige Verletzung beeinträchtigt sein, nehmen Sie bitte schnellstmöglich und rechtzeitig vor Prüfungsterminen Kontakt mit dem Studienbüro SpoWi auf. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und informieren bei Bedarf hinsichtlich Nachteilsausgleich und ggf. Prüfungsersatzleistung.

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