Studium und Spitzensport

Partnerhochschule des Spitzensports

Die Universität Leipzig ist als Partnerhochschule des Spitzensports Teil eines Verbundsystems und bemüht, im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung spezifische Nachteile studierender Spitzensportlerinnen und Spitzensportler auszugleichen. Eine solche Kooperationsvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportler:innen wurde am 18. Juli 2012 unterzeichnet.

Kern der Vereinbarung ist, den Studien-, Praktika- und Prüfungsplan so zu flexibilisieren, dass er mit dem Trainings- und Wettkampfplan in Übereinstimmung gebracht werden kann. Auch sollen leistungssportliche Aktivitäten von Studienbewerbern für Fächer mit örtlichem Numerus Clausus bei der Selbstauswahl durch die Universität berücksichtigt werden. Die Universität Leipzig verpflichtet sich, gemäß § 22 Abs. 1 der Grundordnung, hierzu eigens einen Beauftragten für den Spitzensport zu benennen, der Ansprechpartner für die Vertragspartner ist und in Konfliktfällen als Clearingstelle entscheidet. Persönliche Mentorinnen und Mentoren aus den jeweils zuständigen Fakultäten stehen den Athleten/-innen für die individuelle Studienplanung zur Seite.

Die Sportwissenschaftliche Fakultät belebt diese Rahmenbedingungen, die durch das Bekenntnis der Universität, studierende Spitzensportler/-innen zu fördern, noch untermauert werden, mittels konkreter Maßnahmen:

  • Die Fakultät ermöglicht Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern die Zulassung zu einem Bachelor- oder Lehramtsstudium über ein entsprechendes Auswahlverfahren (siehe § 2 der Auswahlsatzung).
  • Weiterhin stellt die Fakultät für die studierenden Athleten/-innen eine/n Mentorin/Mentor bereit. 
  • Über die Unterstützung von Spitzensportlern/-innen hinaus ist die Sportwissenschaftliche Fakultät ebenso an der Förderung von bereits im Spitzensport tätigen Trainern/-innen interessiert.
zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Das Bild zeigt die olympischen Ringe auf dem Gelände der IOA (Internationale Olympische Akademie) in Olympia (Griechenland)
IOA Olympische Ringe, Foto: Petra Tzschoppe / Universität Leipzig

Studium und Familie

Das Mutterschutzgesetz in Deutschland gilt auch für schwangere und stillende Studentinnen. Das Gesetz schützt Ihre Gesundheit als werdende Mutter und die Ihres Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Die Universität ist verpflichtet, die konkreten Studienbedingungen, die Studienorte und das Studienumfeld auf mögliche Gefährdungen für Sie als werdende Mutter und Ihr ungeborenes Kind zu überprüfen. Wir bitten daher in jedem Fall um die Anzeige einer Schwangerschaft im Studienbüro. Bei einem Termin besprechen wir den individuellen Studienverlauf, füllen gemeinsam das Formular „Mitteilung über eine Schwangerschaft“ aus und planen eventuelle Prüfungsverschiebungen oder Ersatzleistungen, auch für Folgesemester. Bitte bringen Sie einen geeigneten Nachweis mit (z. B. Mutterpass, ärztliche Bescheinigung), aus dem der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht.

Zudem möchten wir alle Studierenden mit Kind(ern) oder mit zu pflegenden Angehörigen ermutigen, sich rechtzeitig an das Studienbüro zu wenden, sollten Sie merken, dass der Studienverlauf aufgrund der Doppelbelastung kaum möglich ist oder Sie hinsichtlich zu erbringender Prüfungsleistungen Beratung benötigen. Wir finden gemeinsam mit Ihnen Lösungen.

Studium mit Beeinträchtigung

Für Studierende der Universität Leipzig mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation oder Langzeitstudiengebühren.