Zum Ende des Studiums ist eine wissenschaftliche Arbeit als Bachelor- oder Masterarbeit anzufertigen. Die Abschlussarbeit ist der Nachweis einer Leistung, bei der die Qualität der Arbeit im Verhältnis zur Zeit beurteilt wird. Der Bearbeitungszeitraum ist in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt.

 

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Dabei muss die Bachelorarbeit thematisch im Zusammenhang mit einer fach- bzw. berufsfeldspezifischen Schwerpunktsetzung stehen. Die Anfertigung der Bachelorarbeit entspricht einem Arbeitsaufwand von 10 LP, die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen. Die Anmeldung der Bachelorarbeit hat in der Regel am Ende des 5. Semesters zu erfolgen, Voraussetzung ist der Nachweis von erbrachten 120 Leistungspunkten.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung der Bachelorarbeit den Vordruck im untenstehenden Punkt "Anmeldung der Abschlussarbeit"

Weitere Regelungen zur Bachelorarbeit sind in Paragraph 19 der Prüfungsordnung festgehalten.

Vor Anmeldung der Bachelorarbeit müssen Studierende des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft den Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze (oder höher) sowie den Schein „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (ersatzweise Vorlage des Führerscheins) im Studienbüro vorgezeigt haben.

Die Masterarbeit soll zeigen, dass Studierende in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Erwartet wird die Auseinandersetzung mit dem einschlägigen Forschungsstand; in ihrem Verlauf muss deutlich werden, was den eigenen Ansatz auszeichnet und warum er gewählt worden ist. Die Anfertigung der Masterarbeit entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 LP (im Master Sportwissenschaft: Diagnostik und Intervention und Sportmanagement) bzw. 20 LP (im Master Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention) oder 25 LP (im Master Sport Exercise and Psychology), die Bearbeitungszeit beträgt 23 Wochen und ist studienbegleitend im 3. und 4. Semester vorgesehen. Die Anmeldung der Masterarbeit soll daher am Ende des 2. Semesters bzw. zu Beginn des 3. Semesters erfolgen, Voraussetzung ist der Nachweis von erbrachten 60 Leistungspunkten.

In den Masterstudiengängen Sportwissenschaft: Diagnostik und Intervention und Rehabilitation und Prävention sowie im Masterstudium Sport Exercise and Psychology muss die Masterarbeit im Anschluss an die Begutachtung öffentlich verteidigt werden.

Bitte nutzen Sie für die Anmeldung der Masterarbeit den Vordruck im untenstehenden Reiter "Anmeldung der Abschlussarbeit"

Weitere Regelungen zur Masterarbeit sind in Paragraph 19 der Prüfungsordnung festgehalten.

Die Studierenden im Lehramt müssen im Rahmen des ersten Staatsexamens eine Staatsexamensarbeit verfassen. Bitte informieren Sie sich dazu direkt auf den Seiten des Lehramtsstudiums. Das Studienbüro der Sportwissenschaflichen Fakultät kann hierzu keine Auskünfte erteilen.

Studierende im Lehramt Sport müssen vor Anmeldung des Staatsexamens den Nachweis des Rettungsschwimmabzeichens in Bronze (oder höher) sowie den Schein „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (ersatzweise Vorlage des Führerscheins) im Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät vorgezeigt haben.

Die Anmeldung einer Bachelorarbeit oder Masterarbeit erfolgt per Antrag an den Prüfungsausschuss. Bitte füllen Sie diesen

Antrag
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aus, lassen Sie ihn von den betreuenden Gutachter:innen sowie der zuständigen Professur unterschreiben und reichen Sie ihn im Studienbüro ein.

Die Anmeldung der Abschlussarbeit kann jederzeit im Studienbüro erfolgen. Für Bachelorstudierende, die ein direkt anschließendes Masterstudium planen, empfiehlt eine Anmeldung der Bachelorarbeit bis Ende März, damit das Bachelorstudium bis Ende September abgeschlossen werden kann.

Nach der Bestätigung durch den Prüfungsausschuss beginnt die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.

Die Abgabe der Bachelorarbeit oder Masterarbeit erfolgt direkt bei den betreuenden Gutachter:innen bzw. am Lehrstuhl des:r zuständigen Erstgutachters:in. Vereinbaren Sie bitte direkt mit den Gutachter:innen die individuelle Abgabe der Abschlussarbeiten, teilweise ist dies auch elektronisch möglich.

Im Studienbüro müssen keine Abschlussarbeiten eingereicht werden.

Geben Sie mit der Abschlussarbeit bei Ihrem:r Erstgutachter:in das Formular "Bestätigung der Abgabe" ab und lassen Sie dieses durch die begutachtende Person bestätigen. Das vollständig ausgefüllte Formular muss anschließend an das Studienbüro gesandt werden (per E-Mail oder durch Einwurf in den Briefkasten des Studienbüros).

Die Abschlussarbeit ist der Nachweis einer Leistung, bei der die Qualität der Arbeit im Verhältnis zur Zeit beurteilt wird. Der Bearbeitungszeitraum ist in der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs festgelegt. Bei der Bestätigung des Themas wird der individuelle Abgabetermin mitgeteilt. Dieser Termin ist verbindlich; falls die Arbeit nicht rechtzeitig wird, gilt sie als erstmals nicht bestanden.

Verlängerungen sind in folgenden Fällen möglich:

  1. Krankheit, Verletzung, Prüfungsunfähigkeiten
    Bei einer Erkrankung, Verletzung oder anderweitigen (gesundheitlichen) Prüfungsunfähigkeit während der Bearbeitungszeit wird die Bearbeitung um die Dauer der Erkrankung ausgesetzt und der Abgabetermin der Abschlussarbeit um die entsprechende Zeit nach hinten verlegt. Erkrankungen müssen mittels des FORMULARS FÜR DIE PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden. Das Formular ist im Studienbüro einzureichen. 
  2. begründeter Antrag auf Verlängerung
    In besonderen und begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit um 4 Wochen und der Masterarbeit um 6 Wochen verlängern. Gründe können prinzipiell nur solche sein, die die Fertigstellung der Arbeit im vorgegebenen Zeitraum verhindern und auf die der Studierende keinen Einfluss hat. Beispiele sind Probleme bei empirischen Studien durch Absagen von Interviewteilnehmerinnen und -teilnehmern oder Praxispartnerinnen und Praxispartnern, die bereits zugesagt hatten. Keine Gründe sind allgemeiner Zeitverzug, parallele Berufstätigkeit, Verfügbarkeit von Literatur, inhaltliche Änderungen der Konzeption etc.  Es ist Teil der Leistung, eine tragfähige Konzeption und Zeitplanung unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände zu entwickeln und entsprechende Vorkehrungen für das Gelingen des Projekts (tägliche Datensicherung, rechtzeitige Literaturbeschaffung etc.) zu treffen. Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist sind schriftlich unter Nennung der beantragten Fristverlängerung (in Tagen) an den Prüfungsausschuss zu stellen. Auf dem Antrag ist die Zustimmung des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin (Unterschrift, Stempel) notwendig. 

Vor allem Studierende, die die Abgabe der Abschlussarbeit zum Ende eines Semesters planen und deren Bewertung (und ggf. Verteidigung der Arbeit) dann im darauffolgenden Semester stattfindet, stellen immer wieder die Frage nach der Rückmeldung ins Folgesemester. Hierzu ist an der Sportwissenschaftlichen Fakultät geregelt:

  • Möglichkeit 1: Es gibt Studierende, die den Studentenstatus auch im Folgesemester behalten möchten (u.a. wegen Krankenversicherung, Zimmer im Studentenwohnheim, UniCard mit Straßenbahnticket usw.). Wenn das für Sie wichtig ist, können Sie sich zum nachfolgenden Semester zurückmelden, den Semesterbeitrag zahlen und wäre noch den gesamten Semesterzeitraum des Folgesemester (bis 31.03. bzw. 30.09.) immatrikuliert. Eine Exmatrikulation ist in diesem Zeitraum jederzeit mit einem Antrag an das Studierendensekretariat der Uni Leipzig (nicht beim Studienbüro!) möglich. 
  • Möglichkeit 2: Wenn Sie die Rückmeldung und Beibehaltung des Studentenstatus nicht wünschen, dann verzichten Sie auf die Zahlung des Semesterbeitrags für das Folgesemester und werden nach der Abgabe der Abschlussarbeit zum Ende des Semesters (31.03. bzw. 30.09.) automatisch exmatrikuliert. Auf die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit (bzw. die Anmeldung und Durchführung der Verteidigung) hat dies keinen Einfluss. Die Abschlussarbeit wird natürlich trotzdem korrigiert und Sie erhalten ein Abschlusszeugnis anschließend. Auch im Falle eines Nicht-Bestehens - wovon wir in keinem Fall ausgehen! - könnten Sie die Abschlussarbeit jederzeit wiederholen. Eine Re-Immatrikulation wäre in diesen Ausnahmefällen auch möglich.

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