Zum Wintersemester 2025/26 werden zwei neue Bachelorstudiengänge immatrikuliert:
- Bachelor of Science (B.Sc.) ‘Bewegung - Gesundheit - Rehabilitation’ (B.Sc. Exercise - Health - Rehabilitation)
- Bachelor of Science (B.Sc.) ‘Sportwissenschaft: Bewegung - Training - Leistung’ (Sport Science: Movement - Training - Performance)
Einzelheiten zu den neuen Bachelorstudiengängen werden voraussichtlich im Januar 2025 hier bekannt gegeben. Bitte nutzen Sie den Tag der offenen Tür am 09.01.2025 oder den Studieninformationstag am 17.05.2025, um sich über die neuen Bachelorstudiengänge zu informieren.
⇒ Der bisherige Studiengang B.A. Sportwissenschaft wird nicht mehr immatrikuliert.
⇒ Die Eignungsprüfung für die beiden neuen B. Sc. Studiengänge wird derzeit novelliert.
Für die Bewerbung auf die beiden neuen Bachelorstudiengänge
- Sportwissenschaft: Bewegung - Training - Leistung” und
- Bewegung - Gesundheit - Rehabilitation
benötigen Sie einen Nachweis Ihrer sportpraktischen Eignung. Der Eignungsnachweis stellt eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium an unserer Fakultät dar, ist aber nicht gleichbedeutend einer Bewerbung. Die Bewerbung auf einen Studienplatz erfolgt in einem gesonderten Bewerbungsschritt in AlmaWeb. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um die Eignungsprüfung.
Für die sportpraktische Eignungsprüfung sind 2025 folgende Termine vorgesehen:
Termin 1: 23. Mai 2025 (Freitag)
Termin 2: 18. Juni 2025 (Mittwoch)
Bewerber:innen nehmen nur an einem der beiden Termine teil. Bei der Online-Anmeldung über Almaweb geben Sie bitte Ihren Wunschtermin an. Ist dieser ausgebucht, werden Sie automatisch für den anderen angemeldet. Um einen zügigen und sicheren Ablauf der Eignungsprüfung zu gewährleisten, gibt es pro Termin eine Teilnahmebegrenzung von 300 Plätzen. Diese werden im Windhundverfahren, also entsprechend der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Berücksichtigt werden ausschließlich vollständig abgeschlossene Anmeldungen.
Die Voraussetzung für die Zulassung zu unserer Eignungsfeststellungsprüfung sind:
- Eine ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit aus dem Jahr der Eignungsfeststellungsprüfung (z. B. Eignungsprüfung im Jahr 2025 = ärztliche Bescheinigung aus 2025). Verwenden Sie dafür das Formular "Ärztliche Bescheinigung".
- Bitte sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab, ob er/sie eine ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit ausstellt. Es ist keine gesamtgesundheitliche Einschätzung, sondern eine Bescheinigung entsprechend der verlangten Anforderungen an ein Sportstudium. Die Anforderungen an die Sporteignungsprüfung finden Sie als Übersichtstabelle im Reiter "Anforderungen Eignungsprüfung: Mehrkampf", nehmen Sie diese ggf. mit zum Termin.
- Gegebenenfalls verweist Sie der Hausarzt an einen Sportarzt bzw. Facharzt. Das Studienbüro stellt für das Ausfüllen des Formulars keine Anforderungen an den Arzt.
- Auch mit einer chronischen Erkrankung, z. B. Asthma, können Sie an der sportpraktischen Eignungsprüfung teilnehmen. Dies ist auf der ärztlichen Bescheinigung zu vermerken. Führen Sie dann zu jedem Zeitpunkt der Eignungsprüfung ein Notfallmedikament entsprechend der ärztlichen Verordnung mit.
- Der Nachweis der Schwimmbefähigung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze (Mindestanforderung)
Der Nachweis ist bis 4 Wochen vor dem Termin zur Feststellung der sportpraktischen Eignung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen und darf nicht älter als 2 Jahre sein. Kann der Nachweis nicht fristgerecht erbracht werden oder ist er älter als 2 Jahre, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber zur Feststellung der sportpraktischen Eignung zusätzlich einer Schwimmprüfung unterziehen. - Bei minderjährigen Teilnehmer:innen zusätzlich die Einverständnisklärung eines Sorgeberechtigten.
⇒ Schicken Sie Ihre Anmeldung zur Eignungsprüfung bitte erst ab, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Schwimmprüfung (als Ersatzleistung für den Rettungsschwimmnachweis in Bronze) findet am gleichen Prüfungstermin, für den Sie sich anmelden. Geprüft werden
- 6 Minuten Ausdauerschwimmen
- davon die erste Bahn in Rückenlage
Gemessen wird die Strecke in der geforderten Zeit. Die Mindestanforderung für 1 Punkt sind 250 Meter (Frauen) bzw. 300 Meter (Männer). Für 5 Punkte müssen 400 Meter (Frauen) bzw. 450 Meter (Männer) zurückgelegt werden.
Die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt online auf dem
der Universität Leipzig.
Die Anmeldung ist voraussichtlich ab 03. März 2025 möglich.
Bis zum Schlusstag müssen sämtliche Unterlagen vollständig eingereicht sein.
Welche Angaben sind bei der Anmeldung zur Sporteignungsprüfung zu machen?
- Persönliche Daten
- ggf. Erklärung Volljährigkeit/Minderjährigkeit
- Auswahl des Termins
Welche Nachweise sind hochzuladen?
- Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten (bei Minderjährigen)
- Ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit
- Schwimmnachweis (Alternativ: Anmeldung zur Schwimmprüfung)
Sämtliche geforderten Unterlagen sind zusammengefügt in EINEM PDF-Dokument in dem Bewerberkonto hochzuladen!
Bitte beachten!
- Lesen Sie den untenstehenden Info-Kasten mit der Klickanleitung für AlmaWeb und befolgen Sie die Hinweise.
- Schicken Sie die Anmeldung erst ab, wenn alle Angaben und Nachweise vollständig sind. Ein nachträgliches Bearbeiten/Ergänzen der Bewerbung ist nicht möglich. Bei Problemen können Sie Kontakt zum Studienbüro aufnehmen.
- Die Anmeldungen werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Sie erhalten danach eine Zulassung oder Ablehnung. Die Bestätigung der Anmeldung ist noch keine Zulassung oder Ablehnung.
- Pro Termin werden 300 Plätze für die Teilnahme an der sportpraktischen Eignungsprüfung vergeben. Dies geschieht im Windhundverfahren, d. h. sobald die Plätze für einen Termin vollständig belegt sind, kann dieser Termin in der Anmeldung nicht mehr ausgewählt werden. Dies kann auch vor Ablauf der Anmeldefrist eintreten. Wir raten daher zu einer rechtzeitigen Anmeldung für den gewünschten Termin.
Folgende Schritte sind für eine erfolgreiche Online-Anmeldung zur Sporteignungsprüfung nötig:
1. Wenn noch kein Login für AlmaWeb besitzen, legen Sie zunächst ein Benutzerkonto an.
2. Loggen Sie sich in AlmaWeb ein und wählen Sie in der oberen Menüleiste Bewerbung aus.
3. Filtern Sie in der Suchmaske nach
- Fach Sport/Sportwissenschaft
- Abschlussart Eignungsprüfung
- Semester WiSe 25/26
4. Klicken Sie auf die Aktion "Bewerben" und folgen Sie anschließend den einzelnen Abschnitten.
5. Der Upload der erforderlichen Nachweise erfolgt in einem PDF-Dokument.
6. Nach dem Anhaken Ihrer Abschließenden Erklärung, speichern Sie Ihre Anmeldung.
7. Sind alle Abschnitte in Ihrer Bewerbungsübersicht mit Status "OK" versehen, müssen Sie Ihre Bewerbung nur noch "Abschicken".
8. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung zur sportpraktischen Eignungsprüfung. Dies ist noch keine Zulassung!
Wurde die Anmeldung zur Eignungsprüfung nicht abgeschickt, kann sie nicht vom Studienbüro bearbeitet werden!
Nach Absenden der Anmeldung werden die eingereichten Unterlagen geprüft. Bei korrekt vorliegenden Unterlagen wird ca. zwei Wochen nach der Anmeldung die Zulassung zur Eignungsprüfung mit Angabe Ihres Prüfungstermins und weiteren Details zum Ablauf in AlmaWeb hochgeladen. Sie erhalten dazu eine E-Mail und können die Zulassung anschließend abrufen und ausdrucken. Bringen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung mit. Nach der Zulassung ist ein Wechsel des Termins nur aufgrund triftiger Gründe (z.B. durch die Schule bestätigte Abschlussprüfungen) und nur bei noch freien Plätzen zum anderen Termin möglich. Sollte aufgrund von Krankheit oder Verletzung ein anderer Termin gewählt werden müssen, muss die ärztliche Bescheinigung erneut eingereicht und somit die Sporttauglichkeit zum anderen Termin nochmals bestätigt werden.
Bei fehlerhaften und/oder fehlenden Unterlagen kann keine Zulassung erteilt werden. Ohne Zulassung ist eine Teilnahme an der sportpraktischen Eignungsprüfung nicht möglich.
Reichen Sie alle Unterlagen mit der Anmeldung zur sportpraktischen Eignungsprüfung vollständig ein. Ein Nachreichen von Unterlagen ist über AlmaWeb nicht möglich. Mit dem Absenden der Anmeldung kann diese nicht mehr bearbeitet werden. Fehlerhafte Anmeldungen und/oder fehlende Unterlagen zur Anmeldungen können nicht weiter bearbeitet werden. Eine Teilnahme an der Eignungsprüfung ist dann nicht möglich.
Der in der Zulassung genannte Prüfungstermin kann nach der bestätigten Anmeldung in der Regel nicht geändert werden.
Bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. durch die Schule bestätigte Abschlussprüfungen) und nur bei noch freien Plätzen zum anderen Termin, kann ein Antrag auf Terminwechsel gestellt werden. Wenden Sie sich dazu direkt an das Studienbüro der Sportwissenschaftlichen Fakultät.
Sollte aufgrund von kurzfristig eingetretener Krankheit oder Verletzung ein anderer Termin gewählt werden müssen, ist dies grundsätzlich nur für die Warteliste des zweiten Termin möglich. Weiterhin muss die ärztliche Bescheinigung in diesen Fällen nach Gesundung erneut eingereicht und die Sporttauglichkeit nochmals bestätigt werden.
Die Feststellung der sportpraktischen Eignung ist als Mehrkampf angelegt. Gegenstand der Feststellung der sportpraktischen Eignung ist Ihre sportmotorische Kompetenz.
Der Mehrkampf besteht aus mindestens 9 Prüfungsteilen, die jeweils mit 0 bis 5 Punkten bewertet werden. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn insgesamt:
- mindestens 22 Punkte erreicht wurden,
- maximal eine Fehlleistung (0 Punkte) in einem der Prüfungsteile vorliegt.
Informieren Sie sich über die konkreten Anforderungen und Punktwerte in der vorläufigen Eignungsfestellungsordnung und den Testmanualen als Anlage zur Ordnung.
Videos Mehrkampf
- Gesamtkoordination (öffnet in einem neuen Tab)
- Standweitsprung (öffnet in einem neuen Tab)
- Hüft-Aufzug-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Schlagkoordination-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Stützel-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Slalom-Dribbel-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Rudertest (öffnet in einem neuen Tab)
- 30-Meter-Test (öffnet in einem neuen Tab)
- Medizinball-Druckwurf-Test (öffnet in einem neuen Tab)
Bei Bestehen der sportpraktischen Eignungsprüfung wird ein Eignungsnachweis (=Eignungsbescheid) ausgestellt. Die Punkte des Bestehens sind dabei nicht entscheidend und werden nicht auf dem Bescheid ausgewiesen. Alle bestandenen Eignungsprüfungen werden mit dem Bescheid "geeignet" bestätigt, unabhängig der tatsächlich erreichten Punktzahl.
Nachweis über die Feststellung der sportpraktischen Eignung (Eignungsbescheid)
Mit dem Nachweis über die Feststellung der sportpraktischen Eignung belegen Sie, dass Sie einerseits gesundheitlich in der Lage sind, Sport zu studieren und dass Sie andererseits sportmotorische Mindestanforderungen erfüllen, auf die im Studium aufgebaut werden kann. Die Immatrikulation an der Uni Leipzig, sprich die Einschreibung in einen Studiengang im Studienbereich Sport, ist ohne Eignungsnachweis ausgeschlossen. Der Nachweis eines Sportabiturs (Sport als Leistungskurs) wird als Ersatz für die Feststellung der sportpraktischen Eignung nicht anerkannt.
Wo ist der Eignungsnachweis zu finden?
Der Bescheid über Ihre Eignung oder Nichteignung wird als PDF-Dokument in Ihrem persönlichen Bewerberkonto in AlmaWeb hinterlegt und ist ohne Stempel und Unterschrift gültig.
Sie werden per E-Mail informiert, sobald der Bescheid hochgeladen wurde.
Wie lange ist der Eignungsnachweis gültig?
3 Jahre
Werden Nachweise von anderen Hochschulen anerkannt?
- Wir empfehlen bei einer Bewerbung auf einen Studienplatz an der Sportwissenschaftlichen Fakultät ebenso an der Eignungsfeststellungsprüfung in Leipzig teilzunehmen.
- Eignungsnachweise anderer Hochschulen können anerkannt werden, wenn der Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig eine Gleichwertigkeit feststellt.
Wenn Sie Spitzensportler:in sind, kann Ihnen mittels eines gesonderten Auswahlverfahrens die Zulassung für die Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge der Sportwissenschaftlichen Fakultät ermöglicht werden.
Es werden zehn Prozent der innerhalb der Hochschulquote zu vergebenden Studienplätze nach der Abiturnote an Bewerbende vergeben, die einen Nachweis als Spitzensportler:in erbringen können.
Der Status Spitzensportler:in wird in der Auswahlsatzung im § 2 definiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Olympiastützpunkt Leipzig (Frau Dr. Mendel: Laufbahnberaterin).
Eine fristgerechte Anmeldung zur Eignungsprüfung beim Prüfungsamt ist dennoch erforderlich, da der Nachweis Ihrer Eignung für eine vollständige Bewerbung benötigt wird. Allerdings können Sie formlos schriftlich beantragen, Ihre sportlichen Spitzenleistungen anstelle des Mehrkampfes anzurechnen. Welche Leistungen anrechenbar sind, ist im § 7 der Ordnung zur Feststellung der sportpraktischen Eignung für dieBachelorstudiengänge “Bewegung – Gesundheit – Rehabilitation ”und “Sportwissenschaft: Bewegung – Training – Leistung” definiert bzw. liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses, der die beigebrachten Nachweise beurteilt.
Der Fachschaftsrat (FSR) der Sportwissenschaftlichen Fakultät organisiert in jedem Frühjahr ein Übungswochenende im Vorfeld der Sporteignungsprüfung. Erfahrene Studierende aus höheren Semestern erklären dabei den Ablauf der Prüfung, üben die einzelnen Prüfungsteile des Mehrkampfs und stehen mit vielen Tipps, Rat und Tat zur Seite. Die Teilnahme am Übungswochenende kostet ca. 40 Euro pro Teilnehmer:in pro Tag.
Für das Jahr 2025 wird der Termin rechtzeitig hier bekannt gegeben.
Die Anmeldung erfolgt über die Website des FSR SpoWi.
Alle weiteren Informationen dazu können über den FSR SpoWi eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass das Studienbüro bzw. die Sportwissenschaftliche Fakultät nicht für die Organisation und Durchführung des Übungswochenendes zuständig ist. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Übungswochenende direkt an den FSR SpoWi.
Dokumente Eignungsprüfung Bachelor & Staatsexamen Lehramt
Eignungsfeststellungsordnung (Entwurfsfassung 2025; unter Vorbehalt)
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