Die Bewerber:innen der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge Sportwissenschaft Diagnostik und Intervention, Sportwissenschaft Rehabilitation und Prävention sowie Sportmanagement durchlaufen eine Eignungsfeststellungsprüfung auf Grundlage Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Alle geeigneten Bewerber:innen nehmen anschließend am Auswahlverfahren zur Vergabe der Studienplätze teil. Am Ende dieses Verfahrens erstellt die Fakultät eine Rangliste (anhand der Durchschnittsnote Ihres vorangegangenen Bachelor- bzw. Hochschulstudiums).

Die AUSWAHLSATZUNG der Fakultät sowie die Eignungsfeststellungsordnungen der Fakultät bieten weitere Informationen zum Verfahren.

Der Nachweis der Eignungsfeststellung ist als Zugangsvoraussetzung für Bewerbende der Masterstudiengänge Diagnostik & Intervention im Leistungssport, Rehabilitation & Prävention sowie Sportmanagement definiert. 

Mit der Anmeldung zur Eignungsfeststellung müssen Sie Unterlagen einreichen und werden dann in zwei Stufen auf Ihre Eignung geprüft.

1. Stufe: Die Prüfungskommission prüft anhand Ihrer eingereichten Unterlagen, ob Sie aufgrund Ihrer nachgewiesenen Vorbildung für den Studiengang geeignet erscheinen. Diejenigen, die als geeignet eingestuft werden, erhalten ohne Klausur einen schriftlichen Eignungsnachweis. Das Verfahren ist für diese Kandidatinnen und Kandidaten abgeschlossen. Bewerbende, bei denen die Eignung oder Nichteignung nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, werden zur zweiten Stufe der Eignungsfeststellung eingeladen.

2. Stufe: Sollten Sie nicht innerhalb der ersten Stufe als zweifelsfrei geeignet festgestellt werden, besteht der zweite Teil der Eignungsfeststellung aus einer schriftlichen Prüfung (Klausur) von 45 Minuten Dauer.

Die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung sowie die Bewerbung zum Studium ab dem Wintersemester (1. Fachsemester) ist jährlich im Zeitraum vom 02. Mai bis 31. Mai möglich. 

Die Klausur (= 2. Stufe der Eignungsprüfung) findet in diesem Jahr am Freitag, den 28. Juni 2024 statt.

 

Ein Nachtermin wird am Freitag, den 05. Juli 2024 um 14 Uhr angeboten. 

(Ein Nachholtermin wird nur auf schriftlichen Antrag an die Prüfungskommission gewährt mit nachweislichem Grund. Weitere Infos sind in der jeweiligen Eignungsfeststellungsordnung des Masterstudienganges unter § 6, Abs. 1 gelistet.)

Die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt online, zusammen mit der Bewerbung um den Studienplatz.

 

1. Bewerber:innen mit dem ersten Hochschulabschluss aus Deutschland legen ein Bewerberkonto in AlmaWeb an. Bitte folgen Sie den Anleitungen im Bewerbungsformular und senden Sie Ihre Bewerbung frist- und formgerecht ab.

 

2. Bewerber:innen mit dem ersten Hochschulabschluss aus dem Ausland laden die geforderten Dokumente direkt über UNI-ASSIST hoch. 

Nur diejenigen Bewerber:innen, bei denen die Eignung bzw. Nichteignung nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, werden zu einer schriftlichen Prüfung (45-minütige Klausur) eingeladen (= 2. Stufe). Abhängig von der Bewertung der Klausur und der Unterlagen entscheidet die Kommission über Eignung bzw. Nichteignung. Die Bewerber:innen erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Die Einladung erfolgt eine Woche vor dem Termin ausschließlich online über das AlmaWeb-Portal. Ein Nachtemin kann in begründeten Ausnahmefällen und auf Antrag gewährt werden, siehe § 6 EFO. 

Die Themenschwerpunkte der Klausur finden Sie in diesem PDF-Dokument
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Einzureichende Dokumente

Hier erhalten Sie einen Überblick über die für die jeweiligen Studiengängen einzureichenden Dokumente. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine sehr allgemeine Auflistung der Dokumente ist, die Ihnen lediglich als Überblick dienen soll. Für genauere Informationen zur Eignungsprüfung konsultieren Sie bitte die Eignungsfeststellungsordnungen, die Sie ganz unten herunterladen können.

Folgenden Unterlagen müssen Sie bei der Online-Bewerbung einreichen:

1. Zeugnis inkl. Transcript of Records über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Sportwissenschaft, einem humanwissenschaftlichen oder einem anderen Studiengang bzw. einen Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Einen tabellarischer Lebenslauf

3. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Englisch B2) oder ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung 

4. Nachweis über ein Engagement im Wettkampf- bzw. Leistungssport. Dies kann erfolgen durch: 

  • den Nachweis einer auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes" erworbene und gültige Trainerlizenz (A-C) in einer Sportart oder eine vergleichbare international erworbene und nachweisbare Trainerqualifikation
  • oder einen Nachweis der eigenen Betätigung im Wettkampf- bzw. Leistungssport innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre

5.  Bewerber:innen, deren erster berufsqualifizierender Abschluss nicht sportwissenschaftlicher Natur ist, haben zusätzlich zu den Unterlagen einzureichen: 

  • Nachweis von Kompetenzen, die denen folgender Module (laut Modulbeschreibung) des Bachelorstudienganges Sportwissenschaft der Universität Leipzig entsprechen: 08-001-0001, 08-001-0002, 08-001-0003, 08-001-0004 sowie wahlweise eines der Module 08-001- 0005, 08- 001-0006, 08-001-0007 oder 08-001-0008

 

Darüber hinaus empfehlen wir das Einfügen eines Motivationsschreibens zu ihrem bisherigen Engagement im (Leistungs-)Sport und Ihre persönlichen beruflichen Zielstellungen. Insbesondere wenn Sie die geforderten Kriterien nicht vollumfänglich erfüllen, sollten Sie darlegen, weshalb Sie diesen Studiengang (trotzdem) studieren möchten

Folgenden Unterlagen müssen Sie bei der Onine-Bewerbung einreichen:

1. Zeugnis inkl. Transcript of Records  über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Sportwissenschaft, einem humanwissenschaftlichen oder einem anderen Studiengang bzw. einen Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Einen tabellarischer Lebenslauf

3. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Englisch B2) oder ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung 

4. Bewerber:innen, deren erster berufsqualifizierender Abschluss nicht sportwissenschaftlicher Natur ist, haben zusätzlich zu den Unterlagen einzureichen: 

  • Nachweis von Kompetenzen, die denen folgender Module (laut Modulbeschreibung) des Bachelorstudienganges Sportwissenschaft der Universität Leipzig entsprechen: 08-001-0001, 08-001-0002, 08-001-0003, 08-001-0004 sowie wahlweise eines der Module 08-001- 0005, 08- 001-0006, 08-001-0007 oder 08-001-0008.

  • den Nachweis eines 4-wöchigen Famulaturpraktikums in einer durch die Sportwissenschaft- liche Fakultät anerkannten präventiv- oder rehabilitationsmedizinischen oder klinischen Einrichtung (die Information über die Anerkennung erfolgt durch die zuständigen Institute nach Benennung und Prüfung der Einrichtung)

Folgende Unterlagen müssen Sie im Studienbüro einreichen:

1. Zeugnis inkl. Transcript of Records über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Fach Sportmanagement oder Sportökonomie oder Sportwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft oder einem anderem Fach bzw. einen Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann

2. Einen tabellarischer Lebenslauf

3. Einen Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Englisch B2) oder ein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

4. Bewerber:innen, deren erster berufsqualifizierender Abschluss sportwissenschaftlicher Natur ist, haben zusätzlich zu den Unterlagen Kompetenzen in den Wirtschaftswissenschaften oder dem Sportmanagement nachzuweisen, die einen Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten entsprechen.

5. Bewerber:innen, deren erster berufsqualifizierender Abschluss wirtschaftswissenschaftlicher Natur ist, haben zusätzlich zu den Unterlagen sportwissenschaftliche Kompetenzen nachzuweisen, die denen folgender Module (laut Modulbeschreibung) des Bachelorstudienganges Sportwissenschaft der Universität Leipzig entsprechen: wahlweise drei der Module 08- 001-0001, 08-001-002, 08-001-0003 oder 08-001-0004 und wahlweise eines der Module 08-001- 0005, 08-001-0006, 08-001-0007 0der 08-001-0008; oder nachgewiesene gleichwertige Qualifikationen

6. Bewerber:innen, deren erster berufsqualifizierender Abschluss weder das Fach Sportmanagement, Sportökonomie, Sportwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft beinhaltet, haben zusätzlich zu den Unterlagen die Kompetenzen aus Punkt 4 und 5 nachzuweisen

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