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Ab 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft. Die bisherigen Formulare zur Krankmeldung verlieren ihre Gültigkeit.

Ab 1. Januar 2025 tritt eine neue Regelung zum Nachweis bei Prüfungsunfähigkeit in Kraft. Die bisherigen Formulare zur Krankmeldung verlieren ihre Gültigkeit. Das neue Formular sowie alle Hinweise finden Sie auf der Seite “Prüfungen”. Bitte informieren Sie sich über die studien- und prüfungsrechtlichen Regelungen der Sportwissenschaftlichen Fakultät.

Weitere Informationen zur neuen Regelung der Prüfungsunfähigkeit finden Sie auch auf der zentralen Website der Universität Leipzig.

Für Staatsprüfungen können abweichende Regelungen und Formulare gelten.