Regelungen zum Nachteilsausgleich

Das Bild zeigt eine schwarze Tafel, auf der mit Kreide ein Fußballfeld mit Toren und Mittellinie schematisch dargestellt ist. Mit Kreuzen sind die Positionen einzelne Punkte markiert, die die Standorte von Spielern symbolisieren. Pfeile zwischen den Kreuzen markieren die Bewegungsrichtung der Spieler.

Nachteilsausgleich

Unter bestimmten Bedingungen können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Da dies gravierende Auswirkungen auf die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze hat, sind die Kriterien zur Anerkennung eines solchen Antrags eng gefasst.

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Studium und Familie

Foto: eine Frau die Kinder schminkt

Studium und Familie

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in Zeiten von Corona eine noch größere Herausforderung als zu Zeiten ohne Pandemie. Das gilt für Lehrende, für Studierende und für Mitarbeitende im nicht-wissenschaftlichen Bereich.

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Studium mit Beeinträchtigung

Studium mit Beeinträchtigung

Für Studierende der Universität Leipzig mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gibt es umfangreiche Unterstützungsangebote und Informationen zu Nachteilsausgleichen, Studienorganisation oder Langzeitstudiengebühren.

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Studium und Spitzensport

Partnerhochschule des Spitzensports

Die Universität Leipzig ist als Partnerhochschule des Spitzensports Teil eines Verbundsystems und bemüht im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung spezifische Nachteile studierender Spitzensportlerinnen und Spitzensportler auszugleichen. Eine solche Kooperationsvereinbarung zur Förderung studierender Spitzensportler/-innen unterzeichneten am 18. Juli 2012.

Kern der Vereinbarung ist, den Studien-, Praktika- und Prüfungsplan so zu
flexibilisieren, dass er mit dem Trainings- und Wettkampfplan in Übereinstimmung gebracht werden kann. Auch sollen leistungssportliche Aktivitäten von Studienbewerbern für Fächer mit örtlichem Numerus Clausus bei der Selbstauswahl durch die Universität berücksichtigt werden. Die Universität Leipzig verpflichtet sich, gemäß § 22 Abs. 1 der Grundordnung, hierzu eigens einen Beauftragten für den Spitzensport zu benennen, der Ansprechpartner für die Vertragspartner ist und in Konfliktfällen als Clearingstelle entscheidet. Persönliche Mentorinnen und Mentoren aus den jeweils zuständigen Fakultäten stehen den Athleten/-innen für die individuelle Studienplanung zur Seite.

Die Sportwissenschaftliche Fakultät belebt diese Rahmenbedingungen, die durch das Bekenntnis der Universität, studierende Spitzensportler/-innen zu fördern, noch untermauert werden, mittels konkreter Maßnahmen:

  • Die Fakultät ermöglicht Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern die Zulassung zu einem Bachelor- oder Lehramtsstudium über ein entsprechendes Auswahlverfahren (siehe § 2 der Auswahlsatzung).
  • Weiterhin stellt die Fakultät für die studierenden Athleten/-innen eine/n Mentorin/Mentor bereit. 
  • Über die Unterstützung von Spitzensportlern/-innen hinaus ist die Sportwissenschaftliche Fakultät ebenso an der Förderung von bereits im Spitzensport tätigen Trainern/-innen interessiert.

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