Ab sofort ist vor der Genehmigung von Dienstreiseanträgen eine Mittelreservierung durch die Fachbereiche im ELVI vorzunehmen. Hierfür ist Kostenplan durch den Reisenden auszufüllen. Der Dekan informierte mit Schreiben vom 03.06.21 über die verbindlich umzusetzende Vorgehensweise. Die Excelvorlage für die Erstellung des Kostenplanes durch den Dienstreisenden und ausführliche Informationen finden Sie unter der Rubrik „Verwaltungstreffen und Leitfäden“ im Moodle (Schreiben des Dekans, Protokoll zum Verwaltungstreffen vom 09.06.21, Anlage DR Kostenplan).
Über die Mitarbeiterrundmail 06/21 vom 18.06.21 wurden alle Mitarbeiter über die Vorsichtsmaßnahmen, welche seitens der Universität beachtet werden müssen, informiert. Daher sind Dienstreisen weiterhin auf das notwendige Maß zu beschränken und es ist vor jeder Dienstreise zu prüfen, ob diese gegebenenfalls durch eine Durchführung des entsprechenden Dienstgeschäfts in virtueller Form ersetzt werden kann. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Dienstreise und die Zuständigkeit für die Anordnung bzw. Genehmigung der Dienstreise liegt bei den Dekan (ab dem 1. Juli 2021 auch für Auslandsdienstreisen).
Die detaillierten und verbindlichen Regelungen zu Dienstreisen (u.a. zu Anordnungs- beziehungsweise Genehmigungsfähigkeit einer Dienstreise hinsichtlich des Status des Infektionsschutzes des Mitarbeitenden, der eine Dienstreise plant, sowie von der Einstufung des Ziellandes und den daraus ergebenden Konsequenzen) sind hier zu finden:
www.uni-leipzig.de/universitaet/service/informationen-zum-coronavirus/mitarbeitende/