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Um deutschen Fußballklubs die Eigenkapitalfinanzierung zu erleichtern, ist ihnen die Ausgliederung der Profifußballabteilung aus dem eingetragenen Verein in eine Spielbetriebsgesellschaft seit dem Jahr 1998 möglich. Die Kapitalanteile der ausgegliederten Gesellschaft können an Investoren veräußert werden. Gemäß der sogenannten 50+1-Regel soll die Mehrheit der Stimmanteile (50+1) jedoch beim Mutterverein verbleiben, um eine Kontrolle des Muttervereins über die ausgegliederte Spielbetriebsgesellschaft sowie den Ausschluss einer Fremdbestimmung durch Investoren zu gewährleisten.

Die Grundregel sowie die Ausnahmeregelung der 50+1-Regel wird seit vielen Jahren aus sportökonomischer und juristischer Perspektive intensiv diskutiert. Ende Mai 2021 wurde die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel veröffentlicht.

Diese Einschätzung sowie die Disukssion um die Regel wird in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag des Deutschlandfunks von Thorsten Poppe thematisiert. Dr. Sebastian Björn Bauers berichtet in diesem Zusammenhang von seinen Forschungen zur 50+1-Regel. Der Beitrag ist über die beiden nachfolgenden Links abrufbar:

https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/06/05/fussball_streit_um_50+1_regel_nach_der_rechtlichen_dlf_20210605_1930_6a98a967.mp3

https://www.deutschlandfunk.de/nach-einschaetzung-des-bundeskartellamts-weiter-streit-um.1346.de.html?dram:article_id=498350

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