Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung sind
• der Nachweis der Schwimmbefähigung durch das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber oder höherwertig (z.B. Rettungsschwimmernachweis in Bronze oder höher). Das Jugendschwimmabzeichen ist nicht ausreichend.
Sollten Sie noch nicht über ein Schwimmabzeichen in Silber verfügen und wegen der coronabedingten behördlichen Schließung der Schwimmhallen aktuell keine Möglichkeit haben dieses zu erwerben, müssen Sie das Schwimmabzeichen nach der Öffnung der Sportstätten ablegen und bis spätestens 31. August einreichen.
• Bei minderjährigen Teilnehmern ist zusätzlich die Einverständnisklärung eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Für die zugelassenen BewerberInnen wird die sportpraktische Eignung auf Basis der Halbjahresleistungen (Punkte) im Fach Sport der gymnasialen Oberstufe festgestellt.
Die Eignung wird bestätigt, wenn das arithmetische Mittel der drei besten Noten mindestens folgenden Wert erreicht:
Sollten keine drei Halbjahresleistungen im Fach Sport vorliegen, weil dies nach dem Lehrplan der Schulform (z.B. Waldorfschulen) nicht vorgesehen ist oder bspw. aufgrund einer längeren Verletzung, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag gleichwertige Ersatzleistungen anerkennen. Bitte laden Sie ggf. geeignete Nachweise hoch. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn drei Halbjahresleistungen vorliegen, aber zu wenige Punkte erreicht wurden!
Die Prüfung der Zulassung und der Eignung wird in einem Schritt durchgeführt.
• Die Anmeldung zur Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt online auf dem AlmaWeb-Portal der Universität Leipzig.
Das Formular zur Sporteignungsprüfung wird ab dem 2. Mai im Portal freigegeben.
• Bitte legen Sie zunächst ein Bewerberkonto für sich an.
• Die Anmeldefrist läuft vom 02.05.2021 bis 31.08.2021.
Bis zum Schlusstag müssen auch sämtliche Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Welche Angaben sind bei der Anmeldung zu machen?
Welche Nachweise sind hochzuladen?
Sämtliche geforderten Unterlagen sind zusammengefügt in EINEM PDF-Dokument in dem Bewerberkonto hochzuladen!
Bitte beachten!
Wenn Sie Ihre Anmeldung bis Juni abschicken, haben Sie vor dem Bewerbungsschluss für einen Studienplatz an der Uni Leipzig Gewissheit, ob Ihnen die sportpraktische Eignung bestätigt werden kann.
Ein Bescheid dokumentiert die bestandene und auch nicht bestandene Eignungsprüfung des zugelassenen Teilnehmers. Dieser Bescheid wird als PDF-Dokument in dem persönlichen Bewerberkonto in Almaweb-Konto hinterlegt und ist ohne Stempel und Unterschrift gültig.
Sie werden per E-mail informiert, sobald der Bescheid hochgeladen wurde.
Wie lange ist der Eignungsnachweis gültig?
Der aufgrund von Ersatzleistungen ausgestellte Nachweis über die Feststellung der sportpraktischen Eignung 2021 gilt nur für die Immatrikulation im Wintersemester 2021/22 sowie im Sommersemester 2022.
Eignungsnachweise anderer Hochschulen können anerkannt werden, wenn der Prüfungsausschuss der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Gleichwertigkeit feststellt.
Falls an einer Hochschule die Eignungsprüfung als Mehrkampf vor Ort stattfindet, empfehlen wir, im Vorfeld im Studienbüro anzufragen, ob eine Anerkennung möglich ist.
Eignungsnachweise anderer Hochschulen, die auf Ersatzleistungen (Anerkennung von Sportnoten, Sportabzeichen u.a.) beruhen, welche unter den Anforderungen der Universität Leipzig liegen, werden nicht anerkannt. Dabei ist es unerheblich, ob der/die BewerberIn die Anforderungen für die in Leipzig erforderlichen Ersatzleistungen erfüllen würde.
Wir empfehlen deshalb bei einer Bewerbung auf einen Studienplatz in einem Bachelor- oder Lehramtsstudiengang an der Sportwissenschaftlichen Fakultät ebenso an der Eignungsfeststellungsprüfung in Leipzig teilzunehmen.
SpitzensportlerInnen wird mittels eines gesonderten Auswahlverfahrens die Zulassung für die Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge der Sportwissenschaftlichen Fakultät ermöglicht.
Zehn Prozent der innerhalb der Hochschulquote zu vergebenden Studienplätze werden dabei nach der Abiturnote an Bewerbende vergeben, die einen Nachweis als SpitzensportlerIn erbringen können.
Der Status SpitzensportlerIn wird in der Auswahlsatzung im § 2 definiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die/den Mentor für SpitzensportlerInnen und den Olympiastützpunkt Leipzig (Frau Dr. Mendel: Laufbahnberaterin)
Der Nachweis der sportpraktischen Eignung bleibt darüber hinaus Zugangsvoraussetzung. Eine fristgerechte Anmeldung zur Eignungsprüfung beim Prüfungsamt ist deshalb erforderlich.
Allerdings können Sie formlos schriftlich beantragen, Ihre sportlichen Spitzenleistungen anstelle des Mehrkampfes anzurechen. Welche Leistungen anrechenbar sind, ist im § 4 der Ordnung zur Feststellung der sportpraktischen Eignung für die Bachelor- und Lehramtsstudiengänge definiert bzw. liegt im Ermessen des Prüfungsausschusses, der die beigebrachten Nachweise beurteilt.