Entsprechend der Regel muss der Mutterverein 50% der Stimmanteile und zudem mindestens eine weitere Stimme in der Versammlung der Anteilseigner der ausgegliederten Spielbetriebsgesellschaft innehaben. Daher kommt auch der Name: 50+1-Regel – also 50% plus eine Stimme. Bei dem FC Augsburg handelt es sich bei der Spielbetriebsgesellschaft um eine GmbH & Co. KGaA. Die Satzung der Deutschen Fußball Liga besagt in diesem Fall, dass ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50% genügt. Aber auch hier gilt die 50+1-Regel. Zwar gilt der Wortlaut „50% plus 1 Stimme“ hier nicht – allerdings soll auch in dem Fall sichergestellt werden, dass der Mutterverein den beherrschenden Einfluss auf die Spielbetriebsgesellschaft ausüben kann.
Thorsten Poppe greift im Deutschlandfunk in der Rubrik „Sport am Sonntag“ u.a. auf die Expertise von Dr. Bauers zurück. Der Radiobeitrag bezieht sich auf den Investorenwechsel beim FC Augsburg.