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Die sogenannte 50+1-Regel im deutschen Profifußball ist ein zentraler Forschungsgegenstand von Dr. Sebastian Björn Bauers. Die Regel besagt, dass der Mutterverein eines professionellen Fußballklubs die Kontrolle über die ausgegliederte Spielbetriebsgesellschaft haben muss. Ein beherrschender Einfluss von Investoren wird somit formell ausgeschlossen. Seit vielen Jahren wird die Regel intensiv diskutiert. Besonders diskutiert wird die Partizipation von Investoren – wie in dem aktuellen Fall des Fußballklubs FC Augsburg.

Entsprechend der Regel muss der Mutterverein 50% der Stimmanteile und zudem mindestens eine weitere Stimme in der Versammlung der Anteilseigner der ausgegliederten Spielbetriebsgesellschaft innehaben. Daher kommt auch der Name: 50+1-Regel – also 50% plus eine Stimme. Bei dem FC Augsburg handelt es sich bei der Spielbetriebsgesellschaft um eine GmbH & Co. KGaA. Die Satzung der Deutschen Fußball Liga besagt in diesem Fall, dass ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50% genügt. Aber auch hier gilt die 50+1-Regel. Zwar gilt der Wortlaut „50% plus 1 Stimme“ hier nicht – allerdings soll auch in dem Fall sichergestellt werden, dass der Mutterverein den beherrschenden Einfluss auf die Spielbetriebsgesellschaft ausüben kann.

Thorsten Poppe greift im Deutschlandfunk in der Rubrik „Sport am Sonntag“ u.a. auf die Expertise von Dr. Bauers zurück. Der Radiobeitrag bezieht sich auf den Investorenwechsel beim FC Augsburg.

https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2021/05/02/fussball_investorenwechsel_beim_bundesligisten_fc_dlf_20210502_1920_4d548d8f.mp3

https://www.deutschlandfunk.de/fussball-bundesliga-neuer-investor-beim-fc-augsburg-sorgt.1346.de.html?dram:article_id=496604

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